Was tun bei Transportschaden / Verlust
Jetzt Merkblatt für die Transportschaden-Meldung als .pdf-Dokument herunterladen.
Hinweis:
(Auszug aus unseren AGB , Pkt. IV, Pos.3 )
- Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer, Versandunternehmer, sofern der Verkäufer den Versand übernommen hat, mit Beginn der Verladetätigkeit, spätestens mit Verlassen des Liefergegenstandes ab Hersteller- werk oder Versandlagers, geht die Gefahr auf den Käufer über.
Fehlmengen
Sollten Sie trotz sorgfältigem Versand unsererseits Differenzen oder Fehlmengen zwischen den Angaben auf unserem Lieferschein und der tatsächliche gelieferten Ware feststellen, müssen Sie dies innerhalb 3 Arbeitstagen, nach Empfang der Ware, schriftlich bei uns melden.