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Allgemeine Geschäfts - & Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäfts – und Lieferbedingungen

Der Anatom®, medizinische Groß- & Einzelhandels & Dienstleistungs GmbH

 Stand Mai 2018

I.                   Lieferfrist

1.Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung  der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung  der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

2.Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Herstellerwerk bzw. Versandlager verlassen hat.

3.Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen. z.B.Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.

4.Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

II.                Lieferumfang

1.        Der Lieferumfang wir durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt

2.        Konstruktions- oder Formänderungen, die z.B. auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferung vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Besteller zumutbar sind..( z.B. Stoffqualität, Farbtonunterschiede )

III.      Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Verkaufpreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

IV.             Abnahme und Gefahrenübergang

1.Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung ( Lieferung durch uns ) erfolgt die Übergabe frei Rampe des Lieferanten. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb der selben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.

2.Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

3.Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer, Versandunternehmer, sofern der Verkäufer den Versand übernommen hat, mit Beginn der Verladetätigkeit, spätestens mit Verlassen des Liefergegenstandes ab Hersteller- werk oder Versandlagers, geht die Gefahr auf den Käufer über.

4.Die Inbenutzungnahme des Kaufgegenstandes in jeglicher Form, sei es durch das Öffnen von verschlossenen,

versiegelten, oder sonstwie verschlossenen, verpackten elektronischen, audio / visuellen Medien ( CD Rom, Disketten, DVD, Videos, Tonkassetten, Foliensätze, und vergleichbares ) ist der Abnahme gleichzusetzen und verpflichtet zum Kauf.

5.Bademoden jeglicher Art, sowie Schuhe und Unterwäsche / Socken  sind u.a. aus hygienischen Gründen grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen

6.Musterlieferungen / Ansichtslieferungen, zu deren Rücksendung der Besteller verpflichtet ist, erfolgen grundsätzlich zu Lasten und auf Gefahr des Kunden. Beschädigte, verschmutzte oder unvollständige Rücksendungen dieser Ware verpflichtet den Besteller zum Kauf. Gleiches gilt für den Fall, daß sich der Besteller mit der Rücksendung der Musterlieferungen / Ansichtslieferungen nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen im Verzug befindet.

V.                Preisänderungen

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

Preisänderungen die per Gesetz festgelegt werden oder Preisbindungen, die gesetzlich gebunden sind, und am Tag der Auslieferung des Herstellers Gültigkeit haben, sind in jedem Fall zulässig, und befreien nicht von dem Bestellauftrag.

VI.             Gewährleistungen

1.        Wir übernehmen in folgender Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:

a) Der Verkäufer leistet für Material und Herstellung der gelieferten Gegenstände eine Gewährleistung von zwei Jahren ab der Übergabe.

b) Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder Lieferung eines Ersatzproduktes. Dies steht ausschließlich im Ermessen des Verkäufers.

c) AusgetauschteTeile oder Materialien gehen in das Eigentum des Verkäufers über und sind diesem auf Verlangen unverzüglich auszuhändigen.

d) bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel vom Verkäufer zu vertreten ist, Schadensersatz verlangen.

e) der Käufer hat festgestellte Mängel dem Verkäufer unverzüglich nach Erhalt der Ware, bzw. nach Feststellung des Mangels schriftlich mitzuteilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruches ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung ( z.B. Rechnung ) zu erbringen. ( in Kopie der schriftlichen Anzeige beizufügen )

f) Schäden, die durch unsachgemäße und / oder unautorisierte Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, Nutzung, Reparatur, Bearbeitung, Änderung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse, auch durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Gebrauchs- und Pflegehinweise, entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.

g) Bei Überlassung der Ware an Dritte, zur Weiterverarbeitung, Änderung, Behandlung jeglicher Art ( z.B. zu Reinigungs und Waschzwecken ), oder bei Übereignung der Ware an Dritte entfällt jeglicher Gewährleistungs-Anspruch.

h) Behebt der Verkäufer oder eine vom Verkäufer bzw. Hersteller hierzu benannte und autorisierte Servicestelle, anerkannte und gewährleistungspflichtige Mängel, so werden keine Nebenkosten berechnet. Fracht und Versandkosten für den preiswertesten Rückversand innerhalb der BRD gehen dabei zu Lasten des Verkäufers.

i)Natürlicher und nutzungsbedingter Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.

2.Sonder-/ Maßanfertigungen, Beschriftungen jedweder Art, Erstellung oder Bearbeitung von Artikeln nach vorgegebenen Kundenwünschen ( z.B. Druckaufträge, Bestickungen, Emblemerstellungen, Texte u.v.a.) sind ebenso wie Sterilwaren,  Loseblattwerke, Zeitschriften und Bademoden ( aus hygienischen Gründen) grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

3.Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

VII.          Eigentumsvorbehalt

1.Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.

2.Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

3.Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.

Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:

4.Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises ( (einschließlich Mehrwertsteuer ) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dieses jedoch der Fall, können wir verlangen, daß der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern ( Dritten ) die Abtretung mitteilt.

5.Die Verarbeitung und Umbildung der Waren durch den  Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefer- gegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

7.Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrnehmung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

VIII.       Haftung aus Delikt

Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

IX.             Zahlungsbedingungen / Versand

1.Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen ( in ¤ ) sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.

2.Scheckhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Hereinnahme von Schecks werden die bankmäßigen

Diskont- und Einziehungsspesen, oder Wechselkursspesen, sowie Wechselkursschwankungen berechnet.

3.Verzugszinsen berechnen wir mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz- Überleitung- Gesetzes vom 9. Juni 1998 & Ergänzungen bis 2017.Sie sind höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen.

4.Erstbesteller und Privatkunden werden grundsätzlich nur gegen Nachnahme oder Vorkasse beliefert.

5.Bestellungen unter einem reinen Netto- Warenwert von 30,00 ¤ erfolgen mit einer Verwaltungs- bzw. Bürokosten- mehrpauschale in Höhe von 10,00 ¤.

6.Die in Rechnung gestellte Port-/Versandkostenpauschale beinhaltet ( Fracht-/Transportkosten, Maut, Versicherung -bis 500,00¤ -, Verpackungsmaterial ).Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert  in Rechnung gestellt.Ab einem Netto-Warenbestellwert  in Höhe von 300,00 ¤ erfolgt Lieferung frei Haus innerhalb Deutschland.(Bei überschweren  Gütern ,bzw. Sperrgut und bei entsprechenden Angaben/Hinweisen zzgl. Versand-/Speditionskosten).Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

7.Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen.

X.                Datenschutz: die seit Mai 2018 gültige DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung ) ist verbindlich und wird eingehalten (entsprechende Ausführung/Textform kann eingesehen und angefordert werden.

XI.             Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.Erfüllungsort ist Neunkirchen am Brand

2.Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der  Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

3.Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

XII.          Sonstiges

1.Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

2.Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

3.Rücksendungen jedweder Art und Grundes müssen vorher angezeigt und abgestimmt werden.

3.a. unfreie Rücksendungen werden nicht akzeptiert

3.b.jeder Rücksendung ist ein Begleitschreiben beizufügen aus dem mindestens hervorgeht, welche(r ) Artikel in Anzahl und Größe, von welchem Kunden ( Kundennummer und/oder vollständige Liefer-/bzw. Rechnungsanschrift; evtl. unter Angabe der Lieferschein und Rechnungsnummer ), aus welchem Grund zurückgeschickt wurde.(hierzu können die unserer Lieferung beigefügten Rücksendeformulare genutzt werden).

XIII.       Textilveredelung / Drucke / Stickereien / Näharbeiten etc.

1)       Bei Bestellungen mit individuellem Charakter besteht in jedem Falle Abnahmepflicht im Sinne des Gesetzes.Umtausch und Rücknahem sind ausgeschlossen. Dies bezieht sich u.a auf Aufnäher, Schriften,Embleme,Logos, und Wimpel.Außerdem auch auf alle anderen auftragsspezifischen Stickereien, Drucke etc., da eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist.

2)       Der Besteller von Textilveredelungen geschützter Embleme ist verpflichtet einen Nachweis zu erbringen diese Abzeichen / Embleme bestellen und nutzen zu dürfen.

3)       Wird eine Direktbestickung / Druck oder sonstige Veränderung auf / an Waren gefertigt, die Besitz des Auftraggebers sind, so trägt der Auftraggeber das Risiko derVerarbeitung.Wird daher bei der fertigung die Ware beschädigt oder verschmutzt, so kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer keinen Ersatz fordern.

4)       Der Auftraggeber haftet für falsch übermittelte Texte, Graphiken, Bilder, etc..Aus diesem Grund können ausschließlich schriftliche Aufträge entgegengenommen werden.Der Auftraggeber allein ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.

5)       Sollten auf Grund fehlender Bilder / Graphiken / Texte etc. , oder sonstiger für die Erstellung eines Films,  Druckschablone oder Stickprogramms notwendiger Vorlagen , es notwendig sein, diese durch den Auftragnehmer erstellen zu lassen , werden die hierfür anfallenden Erstellungskosten in Rechnung gestellt.Dies gilt auch für alle Arbeiten / Vorarbeiten, die zur Erstellung notwendig sind / waren, wenn nach der Vorlage eines Entwurfes es zu keinem Auftrag durch den Auftraggeber kommt.

 

 

Ergänzende allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

der Fa. Der Anatom® med. Groß-& Einzelhandels-& Dienstleistungs GmbH

bei Bestellungen für Druck- und Stickaufträge

 

1)       Auftragsfreigabe und Mindestmenge bei Veredelung oder Verarbeitung

Der Besteller ist für die Richtigkeit der Textangaben und / oder des Logos/Bildvorgabe selbst verantwortlich. Er bekennt, die dem Auftrag zu Grunde gelegten Merkblätter und Hinweise – „Veredelungshinweise für Druck-, Thermotransferverfahren und Flock“, „Veredelungshinweise für Stickaufträge“, „Merkblatt Waschanleitungen für Textilien mit Flockdruck“, sowie „Pflegehinweise bei Stickaufträgen“ – gelesen und  akzeptiert zu haben sowie die dort beinhalteten Vorgaben zu beachten.

Vor der Bestickung oder Druck ( Textilveredelung jedweder Art ) der Gesamtauftragmenge, wird ein Muster bzw. oder Vorabdruck – gegen Berechnung- erstellt und dem Kunden hiervon eine Abbildung ( z.B. per E-Mail ), zur Ansicht vorgelegt, welcher nach erfolgter Prüfung eine schriftliche Auftragsfreigabe an die Fa. „ Der Anatom® „ abzugeben hat. Verzichtet der Kunde auf eine Mustererstellung und / oder Vorabdruck– dies ist nur schriftlich möglich - , können nach Fertigung der Textilveredelung  keine Reklamationen betreffend Aussehen, Darstellung, Rechtschreibung, Farbgebung, Lokalisation etc. mehr geltend gemacht werden.

Bei Stückzahlen ab 100 Stück hat der Kunde das Recht das Originalstick- oder Druckmuster zur Ansicht und Auftragsfreigabe anzufordern.

 

2)       Farbkennzeichnung und Größenangaben

Die in unseren Publikationen ( Katalog, Internet , u.s.w.) angegebenen Farbkennzeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen oder anderweitig festgelegten Bezeichungen.
Gleiches gilt für die auf den Textillabeln angebrachten Größenangaben. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder allgemeine Farbvorstellungen sind auf Grund der Angaben nicht möglich und begründen keine Beanstandungen.

 

3)       Toleranzen

Für alle von uns angegebenen Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder die entsprechend dem Verwendungszweck zumutbaren Toleranzen.

 

4)       Muster

Angeforderte Textil-Muster ( betreffend Form, Aussehen, Farbe, Verarbeitung etc. ) werden zum Einzelpreis zuzüglich Versandkosten berechnet. Bei Rückgabe von bestellten Mustern, nur innerhalb 14 Arbeitstagen nach Versand an den Besteller/Kunden möglich ) erfolgt eine Gutschrift lediglich in Höhe des Warenwertes abzüglich 20% Handlingskosten, mindestens jedoch 5,00¤. Versandkosten werden nicht gutgeschrieben.
Rückgabe von bestellten Mustern mit angefertigtem Stick oder Druck ist ausgeschlossen.

 

5)       Lieferverzug

Verspätete oder unterbliebene Lieferungen begründen in keinem Fall einen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Können vereinbarte Lieferzeiten aufgrund höherer Gewalt, einer Betriebsstörung oder Lieferverzug unserer Vorlieferanten nicht eingehalten werden so sind wir berechtigt die Lieferfrist um den Behinderungszeitraum zu verlängern oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

6)       Gewährleistung

Die empfangene Ware ist vom Kunden unverzüglich nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text, Logo und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen sind spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bei der Fa. „Der Anatom®“ schriftlich anzubringen, andernfalls gilt die Ware als abgenommen.

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir für Schäden an vom Auftraggeber mitgelieferten Textilien keinerlei Garantie oder Haftung übernehmen.Wir behalten uns außerdem vor, getragene, minderwertige oder anderweitig nicht geeignete Textilien nicht zu veredeln ( bearbeiten ).

Bei Nichtbeachtung der der Bestellung/dem Auftrag zu Grunde gelegten Merkblätter und Hinweise - „Veredelungshinweise für Druck-, Thermotransferverfahren und Flock“, „Veredelungshinweise für Stickaufträge“, „Merkblatt Waschanleitungen für Textilien mit Flockdruck“, sowie „Pflegehinweise bei Stickaufträgen“- durch den Kunden entfällt jegliche Haftung des Auftragnehmers.

Im Falle berechtigter Beanstandungen haben wir das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung.Das Recht auf Schadensersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

 

7)       Haftung

Unsere Haftung gegenüber dem Besteller richtet sich ausschließlich nach den vorangegangenen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche des Bestellers / Auftraggebers aus Lieferverzögerungen, Nichterfüllung, Mängelbeseitigung oder sonstigen Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Unseer Haftung schließt mittel – und unmittelbare Schäden und Folgeschäden aus und beschränkt sich der Höhe nach auf den Warenwert. Der Besteller / Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen , auch Dritter frei, die über Haftungsumfang oder – höhe der vorstehenden Bedingungen hinausgehen.

 

8)       Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.

 

9)       Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

 

Der Anatom® – Ihr Partner für Qualität und Service

 

 

 

 

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